
Die Heizkosten gehören zu den größten Posten der Nebenkostenabrechnung. Doch viele Mieter und Eigentümer verstehen ihre Heizkostenrechnung nicht vollständig oder wissen nicht, worauf sie achten sollten. remind.me zeigt auf, worauf Sie bei der Prüfung Ihrer Heizkostenrechnung achten müssen und wie Sie jede Angabe nachvollziehen können.
Schauen Sie, wenn Sie Ihre neue Jahresrechnung erhalten haben, ob Ihre Heizkosten im Vergleich zu den Vorjahren stark gestiegen sind. Ursachen können höhere Energiepreise oder erhöhter Verbrauch sein.
Wer mag, kann auch den Nutzen Sie den Heizspiegel für Deutschland nutzen, um den eigenen Verbrauch mit Durchschnittswerten zu vergleichen.
Die Bestandteile einer Heizkostenabrechnung
Eine Heizkostenabrechnung besteht in der Regel aus folgenden vier Bestandteilen: den Grundkosten, den Verbrauchskosten, den Abrechnungszeitraum und den Verteilerschlüssel.
Letzteren Teil können viele Verbraucher nicht immer nachvollziehen, aber ein Verteilerschlüssel kann wie folgt festgelegt werden. Üblich sind:
- Flächenbasiert: Kosten werden nach Wohnfläche verteilt (bei schlecht messbarem Verbrauch).
- Verbrauchsabhängig: Misst die tatsächliche Heizungsnutzung (z. B. durch Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler).
- Mischmodell: Kombination aus Grundkosten und Verbrauchskosten, oft 30:70 oder 50:50.
Häufige Fehler und wie Sie sie finden
Prüfen Sie, ob Ihr angegebener Verbrauch (z. B. in Kilowattstunden) mit Ihren Gewohnheiten übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie Ihre Zählerstände kontrollieren oder Ihre Verbrauchsprofile beim Versorger (oder Vermieter) nachfragen.
„Es klingt unglaublich, ist aber sehr oft wahr: Der Abrechnungszeitraum kann falsch sein. Vergleichen Sie deswegen auf jeden Fall als erstes diesen Punkt”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.
Das sollten Sie ebenfalls beachten: Einige Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden, z. B. Reparaturen oder Investitionen in die Heizungsanlage.
Was Sie bei fehlerhafter Abrechnung tun sollten
Schreiben Sie Ihrem Vermieter eine schriftliche Beanstandung mit einer klaren Beschreibung der Fehler. Für den Fall der Fälle: Falls keine Einigung möglich ist, können Sie den Mieterschutzbund oder eine Schlichtungsstelle einschalten.
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