Schlichtungsstelle Energie
Verbraucher profitieren vom Erfahrungsschatz der Schlichtungsstelle Energie bei Streitigkeiten mit ihrem Versorger (Credit: Adobe Stock)

Falls es einmal zu Ärger oder Streitigkeiten mit Ihrem Energieanbieter oder Netzbetreiber kommt, können Sie die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten und dort einen Schlichtungsantrag einreichen. Dieser Service, den es bereits seit 13 Jahren gibt, ist kostenlos, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Welche dies sind, erfahren Sie hier.

Im vergangenen Jahr gab es einen Beschwerderekord: Die Schlichtungsstelle erhielt 25.000 Beschwerden von Verbrauchern hierzulande. Von den Beschwerden waren rund 750 Unternehmen betroffen.

Aber welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ebenfalls einen Schlichtungsantrag zu stellen?

Nur unter diesen Voraussetzungen können Verbraucher die Dienste der Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen:

  1. Wenn Sie bereits eine Verbraucherbeschwerde beim Unternehmen eingelegt haben, oder wenn das Unternehmen vier Wochen lang nicht reagierte oder Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen wurde
  2. Sie haben noch keine Klage bei Gericht eingereicht

Das sollten Sie über die Schlichtungsstelle Energie wissen

Die Schlichtungsstelle ist weder auf Seiten der Verbraucher noch auf Seiten der Energieversorger, sondern bemüht sich um eine faire Lösung für beide Parteien.

So funktioniert das Verfahren

  1. Antrag stellen: Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der Schlichtungsstelle (hier geht es direkt weiter). Formulieren Sie konkret Ihr Beschwerdeziel und eine kurze Darstellung des Sachverhaltes
  2. Prüfung: Die Schlichtungsstelle prüft, ob sie für Ihren Fall zuständig ist.
  3. Vermittlung: Die Schlichtungsstelle versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Energieversorger zu finden.
  4. Entscheidung: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Schlichtungsstelle einen Vorschlag zur Beilegung des Streits unterbreiten. Dieser ist jedoch nur verbindlich, wenn beide Parteien zustimmen.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Der Einigungsvorschlag wird erst dann verbindlich, wenn er von allen beteiligten Parteien akzeptiert wird. Andernfalls bleibt er unverbindlich, und die Beteiligten können weiterhin andere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.”

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle Energie

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