Strom für ein E-Auto
An der eigenen Wallbox seinen Dienstwagen zu laden, ist komfortabel, wird für Dienstwagenfahrer aber schnell kompliziert (Credit: Pexels, Kindel Media)
Das private Laden eines elektrischen Firmenwagens an der heimischen Wallbox ist für viele Mitarbeiter eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit. Doch welche steuerlichen Auswirkungen hat dies? Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer hängt maßgeblich davon ab, wem die Ladestation gehört und ob der Arbeitgeber finanzielle Zuschüsse leistet. Sollten Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihren Firmenwagen privat zu nutzen und an der heimischen Wallbox zu laden, stehen ihnen verschiedene Abrechnungsmodelle zur Verfügung. remind.me klärt auf und gibt Tipps!

Abrechnung von privat geladenem Strom für den Dienstwagen

Die Abrechnung von privat geladenem Strom für einen Dienstwagen kann auf verschiedene Arten erfolgen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die individuellen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, der Art der Wallbox und den steuerlichen Regelungen.

Dies sind mögliche Abrechnungsmodelle

Pauschale:

  • Vorteile: Diese Abrechnungsform ist die einfachste und verlangt wenig Verwaltungsaufwand.
  • Nachteile: Man sollte aber bedenken, dass es bei einem hohen Stromverbrauch zu Nachteilen für den Arbeitnehmer führen kann.
  • Höhe: Die steuerfreie Pauschale beträgt in Deutschland für Elektroautos 30 Euro und für Plug-in-Hybride 15 Euro pro Monat, wenn der Arbeitgeber eine Ladestation anbietet. Wird das Auto zu Hause geladen, beträgt die monatliche Pauschale für Elektrofahrzeuge 70 Euro und für Hybridfahrzeuge 35 Euro. Diese Pauschalen gelten seit dem 1. Januar 2021 und können bis zum 31. Dezember 2030 in Anspruch genommen werden.

Abrechnung nach Verbrauch:

  • Vorteile: Genaue Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs.
  • Nachteile: Im Gegensatz zur pauschalen Abrechnung erfordert dieses Modell einen höheren Verwaltungsaufwand.

Diese Möglichkeiten zur Übermittlung der Verbrauchsdaten stehen zur Auswahl:

  • Die direkte Übermittlung der Verbrauchsdaten: Der Arbeitnehmer übermittelt dem Arbeitgeber regelmäßig die verbrauchten Kilowattstunden.
  • Smart Meter: Eine intelligente Wallbox mit integriertem Zähler übermittelt die Daten automatisch an den Arbeitgeber.
  • Ladekarte: Der Arbeitnehmer nutzt eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Ladekarte, über die der Verbrauch direkt abgerechnet wird.

Welche Option ist die richtige?

Die beste Abrechnungsoption hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:

  • Fahrprofil: Wie oft wird das Fahrzeug privat genutzt?
  • Ladeverhalten: Wird hauptsächlich zu Hause oder unterwegs geladen?
  • Kostenstruktur: Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter?

Tipps des Experten

„Damit es am Ende eines Steuerjahres keine bösen Überraschungen gibt, sollten Verbraucher folgende Tipps unbedingt beachten”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte. Hier sind einige Tipps:

  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.
  • Kommunikation: Klären Sie alle Fragen zur Abrechnung frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Beratung: Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Steuerberater oder einem Experten für E-Mobilität beraten.

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