Preiserhöhung Energieversorger
Ein Versorger kann nicht wahllos und ohne Ankündigung seine Preise anheben (Credit: Adobe Stock)

Steigende Energiepreise sind für viele Verbraucher ein großes Thema. Doch welche Regeln gelten eigentlich für die Unternehmen, wenn sie ihre Preise erhöhen? Die Bundesnetzagentur, als unabhängige Regulierungsbehörde, sorgt dafür, dass die Energieversorgung sicher, zuverlässig und zu angemessenen Preisen gewährleistet ist. remind.me klärt auf und beantwortet wichtige Verbraucherfragen.

Preiserhöhung Energieversorger„Alle Energieversorger hierzulande sind verpflichtet, Preiserhöhungen rechtzeitig und transparent anzukündigen. Gemäß § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Versorger ihre Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung darüber informieren. Diese Mitteilung muss in Textform erfolgen und klar verständlich sein. Dabei ist es wichtig, dass die Mitteilung nicht nur den Zeitpunkt der Preiserhöhung, sondern auch die konkreten Gründe und den Umfang der Erhöhung verständlich darlegt,“ so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Grundsätzlich sind Energieversorger in Deutschland frei in der Gestaltung ihrer Preise

Es gibt jedoch einige wichtige Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen:

Diese Tipps sollten Verbraucher beachten

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