Gasspeicherumlage
Eine Weitergabe der erhöhten Gasspeicherumlage an Kunden könnte viel zu einem Wechsel bewegen (Credit: Adobe Stock)

Die Gasspeicherumlage wurde Anfang Juli im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (§35e EnWG) auf 2,50 Euro pro Megawattstunde erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 35 % zu Anfang des Jahres. Diese Umlage dient dazu, die Mindestfüllstände der Gasspeicher sicherzustellen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Warum Versorger diese Erhöhung aber nicht an ihre Kunden weitergeben werden, weiß remind.me.

Die meisten Energieversorger haben bisher noch keine konkreten Angaben dazu gemacht, wie sich die Erhöhung der Gasumlage auf die nächste Heizkostenabrechnung auswirken wird. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet die Erhöhung der Gasumlage jedoch zusätzliche Kosten von etwa 15 Euro pro Jahr.

Entwicklung des Gaspreises bleibt offen

Einige Stadtwerke, wie die in Duisburg, haben angekündigt, die Erhöhung der Gasspeicherumlage nicht an ihre Kunden weiterzugeben, sondern die zusätzlichen Kosten selbst zu tragen.

Diese Entscheidung ist klug und nicht uneigennützig, da eine Erhöhung für viele Kunden eine willkommene Gelegenheit wäre, die derzeit stark gesunkenen Gaspreise für einen Wechsel zu nutzen.

Gasspeicherumlage
Daniel Engelbarts rät Verbrauchern zu einem Wechsel des Gasanbieters

Verbraucherexperten raten jetzt dennoch allen Verbrauchern, den eigenen Tarif genau zu überprüfen und ihn ggf. anzupassen bzw. den Anbieter zu wechseln.

„Verbraucher sollten ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen, da derzeit attraktive Gastarife auf dem Energiemarkt verfügbar sind“, empfiehlt Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Diesen Termin sollten sich alle Gaskunden merken

Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2025 erwartet. Wer bis dahin nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, sollte dies spätestens zu diesem Zeitpunkt tun.

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