Diese Kündigungsfristen gelten bei Strom- und Gasverträgen
Ein Wechselservice wie remind.me übernimmt alle Formalitäten für Verbraucher (Credit: Adobe Stock, 530114801)

Strom- und Gaskunden sind in der Regel an die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gebunden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die durch das Sonderkündigungsrecht ermöglicht werden. Im Folgenden zeigt remind.me allen Verbrauchern einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen hierzu.

Wichtig ist, dass Verbraucher, die ihren Versorger nicht mit einem Wechselservice wie remind.me wechseln, an bestimmte Fristen denken.

„Manche Dinge vergisst man ganz schnell und steckt dann wieder in langen Verträgen fest und ärgert sich. Das muss aber nicht sein, wenn man Folgendes beachtet”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Diese Kündigungsfristen gelten bei Strom- und Gasverträgen

Grund der Kündigung Ihre Kündigungsfrist Vertrag selbst kündigen?
Kündigung in der Grundversorgung 14 Tage, jederzeit möglich Die Kündigung übernimmt der neue Stromanbieter
Reguläre Kündigung zum Vertragsende 14 Tage bis 3 Monate zum Vertragsende Nur nötig, wenn weniger als 4 Wochen bis zum Vertragsende Zeit bleiben
Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung oder Preissenkung 14 Tage Ja, der Vertrag muss selbst gekündigt werden
Sonderkündigung bei einem Umzug 14 Tage Auch hier müssen Verbraucher selbst kündigen

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Wenn Ihnen das Wechselangebot gefällt, müssen Sie diesen nur noch aktivieren. Den Rest erledigen unsere Tarifexperten für Sie. Kostenlos und das jährlich. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Einfacher kann man den Strom- oder Gasanbieter nicht wechseln.

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