
Dass sich für Geburten ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenze für das Elterngeld ändert, ist nur eine Änderung im kommenden Monat. Was sich ansonsten alles ab April ändern wird, weiß remind.me.
Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent. Verbraucher haben jetzt noch bis zum 31. März die Chance, ihren Versorger zu wechseln, um von günstigeren Preisen zu profitieren.

Zudem haben zum 1. April haben mehr als hundert Stromanbieter Preiserhöhungen um bis zu 16 Prozent angekündigt (lesen Sie hier mehr zum Thema). Auch hier lohnt sich ein Wechsel – ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 2500 Kilowattstunden pro Jahr, kann durch einen Wechsel des Versorgers bis zu 500 Euro sparen.
Kürzungen beim Elterngeld
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, haben Anspruch auf Elterngeld, solange ihr versteuerbares Jahreseinkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende vorgesehen.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben, können sie das sogenannte Basiselterngeld nur noch für höchstens einen Monat und innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes beziehen.
Zum 1. April 2025 sinkt die Grenze für Paare nochmals ab, und zwar auf ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 Euro.
Cannabis-Gesetz zum 1. April
Eigentlich sollte ab dem 1. April Cannabis in Deutschland legalisiert werden. Ob das aber wirklich geschehen wird und zu diesem Zeitpunkt? Kommenden Freitag wird der Bundesrat über die Legalisierung beraten. Falls die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft, sieht der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das ganze Vorhaben in Gefahr.
Zur Erinnerung: Gemäß den Plänen der Ampel-Koalition soll Cannabis ab dem 1. April begrenzt für Erwachsene legalisiert werden.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum persönlichen Gebrauch soll grundsätzlich erlaubt sein. Innerhalb der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal sein, und der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zum persönlichen Gebrauch gestattet sein.
Das Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in deren unmittelbarer Nähe – im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich – verboten werden.
Amazon verkürzt Rückgabefristen für bestimmte Produkte
Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.
Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden
Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Gefördertes Berufsorientierungspraktikum
Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.
Mobilitätszuschuss für Azubis
Ebenfalls ab dem 1. April können Auszubildende, die in einem Betrieb arbeiten, der weit von ihrem Zuhause entfernt ist, einen Mobilitätszuschuss beantragen. Dieser Zuschuss deckt im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten pro Monat ab.
Deutschlandticket für Studenten
Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen.
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