
Das Bürgergeld beinhaltet neben dem Regelsatz auch die Kosten einer Wohnung. Empfänger von Bürgergeld haben nach § 21 Abs.7 SGB II jedoch Anspruch auf weitere Leistungen. Ein Anspruch auf Mehrbedarf kann beispielsweise bestehen, wenn bestimmte zusätzliche Kosten anfallen, die über den regulären Bedarf hinausgehen. Beispielsweise, wenn die Heizung mit Strom betrieben wird, was die Stromkosten in die Höhe steigen lässt.
In der Regel müssen Bürgergeld-Bezieher die Kosten für Strom aus den Regelleistungen bezahlen. Der Mehrbedarf Strom ist jedoch ein zusätzlicher Betrag, der auf den Grundbetrag des Bürgergeldes aufgeschlagen wird.
42,55 Euro sind beim Bürgergeld für Stromrechnungen vorgesehen
Im Regelfall müssen Leistungen für Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden. Die Ansprüche werden bei Vorlage der entsprechenden Nachweise geprüft.
Das sollten Verbraucher beachten: Es bedarf eines schriftlichen Antrags, dem auch eine Bescheinigung des Vermieters beigelegt werden muss, die belegt, dass die Warmwasseraufbereitung in der Wohnung dezentral und nicht über die Zentralheizung erfolgt.
Gut zu wissen: Eine rückwirkende Beantragung ist möglich – dies jedoch nur für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr (nach § 44 SGB X und § 40 SGB II)
Mehrbedarf Strom – dieser wird durch eine Einzelprüfung individuell ermittelt
Für Ehepartner, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des derzeit gültigen Bürgergeld-Regelsatzes. Anhand der Tabelle können Verbraucher ablesen, wie viel Mehrbedarf möglich ist.
Regelsatzstufen | Prozent | Mehrbedarf für Strom |
563 Euro | 2,3 % | 12,95 Euro |
506 Euro | 2,3 % | 11,64 Euro |
451 Euro | 1,4 % | 10,37 Euro |
390 Euro | 1,2 % | 4,68 Euro |
357 Euro | 0,8 % | 2,86 Euro |
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Um Anspruch auf einen Mehrbedarf über den festgelegten Pauschalbetrag in der Tabelle zu haben, muss die Person nachweisen können, dass der zusätzliche Verbrauch durch einen separaten Stromzähler dokumentiert wird.”
remind.me stellt Verbrauchern an dieser Stelle ein Anschreiben bereit, das für den Antrag auf Mehrbedarf Strom genutzt werden kann – klicken Sie hier und geben Sie Ihre individuellen Daten ein.
Übernimmt das Jobcenter eine Stromkostennachzahlung aus der Jahresabrechnung?
Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage lautet leider Nein. Bürgergeld-Empfänger müssen selbst für eine Stromnachzahlung aufkommen. Das ist gerade in der Hochphase der Energiekrise und den damit verbundenen stark gestiegenen Strompreisen für viele Menschen nicht machbar.
Sollten Verbraucher in diese Lage geraten, ist es ratsam, sich direkt mit dem Energieversorger in Verbindung zu setzen, um einer etwaigen Stromsperre vorzubeugen.
Wechseln Sie den Stromversorger – kostenlos mit remind.me
In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, aus der teuren Grundversorgung auszusteigen. Viele Verbraucher befinden sich in dieser, weil sie mitunter zu bequem sind, ihren Versorger zu wechseln. Oder Angst haben, temporär ohne Strom dazustehen. Das kann aber nie passieren.
Schauen Sie ganz einfach einmal nach, ob auch bei Ihnen Einsparpotenzial besteht. Anhand eines Beispiels wird klar, wie viel Verbraucher dank eines Wechsels mit remind.me einsparen werden.
Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden Strom sparen bei einem Wechsel des Anbieters 290 Euro.
>> Der kostenlose Wechselservice kann hier aufgerufen werden <<<
Die Vorteile eines Wechsels mit remind.me
- Kostenfreie Tarifoptimierung, mit der Verbraucher ohne eigenen Aufwand dauerhaft von günstigen Strompreisen profitieren
- Die Wechselprofis finden den besten Tarif in der jeweiligen Region und übernehmen zu 100 Prozent den kompletten Anbieterwechsel
- Auch in den Folgejahren brauchen remind.me-Kunden sich um nichts mehr kümmern. Die Tarif-Experten haben jeden Stromvertrag im Blick und reagieren auf Vertragsänderungen und leiten rechtzeitig einen Wechsel ein
Weitere Themen