Vor der Installation einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen (Credit: Adobe Stock)

Seit August 2022 wird keine Unterstützung mehr für den Einbau von Gasheizungen angeboten, einschließlich Gashybridheizungen und moderner Gasbrennwertheizungen. Stattdessen wird die Optimierung von Heizsystemen weiterhin gefördert.

Dies umfasst den Austausch einzelner Komponenten wie Ventile, Pumpen oder Rohrleitungen. Ebenfalls förderfähig ist ein hydraulischer Abgleich der Heizung, der eine gleichmäßige Wärmeverteilung und damit eine Energieeinsparung gewährleistet.

Immobilienbesitzer können Steuervorteile nutzen

Daniel Engelbarts von remind.me

Für den Austausch oder die Optimierung einer Heizungsanlage stehen Fördermöglichkeiten durch das BAFA oder die KfW zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden (bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro).

„Der Steuerbonus für die Heizung ist unabhängig von der Steuerklasse oder Einkommensgruppe möglich”, so Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte.

Die Bundesregierung hat für den Steuerbonus eine Frist gesetzt. Sie reicht bis zum 31. Dezember 2029.

Wer in voller Höhe von der Steuerermäßigung für die Heizung profitieren möchte, muss sein Vorhaben somit vor dem 31. Dezember 2029 abgeschlossen haben.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Die Immobilie muss vom Eigentümer selbst genutzt werden.
  • Die durchgeführten Maßnahmen müssen von qualifizierten Handwerkern durchgeführt worden sein.

Seit Beginn des Jahres gilt: Vor der Installation einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen.

Dazu nochmals Daniel Engelbarts: „Sollte Ihre Heizung bereits mehr als 15 Jahre auf dem Buckel haben, wird sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Hier wäre es ratsam, prüfen zu lassen, ob der Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien (wie Wärmepumpen) nicht sinnvoller und finanziell lukrativer ist. In den meisten Fällen lohnt sich eine Umstellung.”

In eigener Sache: Wechseln Sie den Gasanbieter

Der Wechsel des Gasanbieters bietet aktuell ein sehr hohes Einsparpotenzial – vor allem mit Blick auf die Preise in der Grundversorgung. Durchschnittlich werden je nach Wohnort und Verbrauch zwischen 10 und 18 Cent je Kilowattstunde fällig. Bei Sonderverträgen kostet Gas dagegen aktuell etwa nur 7,5 bis 8,5 Cent je Kilowattstunde.

Das sollten Verbraucher wissen: Wer in der Grundversorgung ist, kann seinen Gasertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Dazu raten seit Wochen Verbraucherzentralen und Experten, denn eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro ist keine Seltenheit.

Nutzen Sie den besten Gastarif?

Finden Sie das in wenigen Minuten heraus und wechseln Sie den Anbieter, wenn das Ihre Kündigungsfrist zulässt. Kunden, die ihre Energie aus der Grundversorgung beziehen, haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

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Auch wenn der aktuelle Vertrag noch einige Monate aktiv ist, können die Wechselexperten von remind.me schon jetzt dafür sorgen, dass Verbraucher von Tiefpreisen profitieren.

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Ein Gasanbieterwechsel bietet die Möglichkeit, viel Geld einzusparen und etwaige Mehrkosten (wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer) effektiv auszugleichen.

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