So setzt sich der Strompreis in Deutschland zusammen (Credit: Adobe Stock)

Wir werden von unseren Kunden immer wieder einmal Dinge gefragt, von denen wir denken, dass das eigentlich bekannt sein müsste. Eine Frage, die immer wieder aufkommt, ist, wie sich der Strompreis in Deutschland eigentlich zusammensetzt. remind.me klärt auf.

Laut einer Erhebung der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts stellt sich der Strompreis in Deutschland wie folgt zusammen. Wichtig ist dabei, dass der Strompreis sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, die sowohl staatlich reguliert als auch marktabhängig sind. Den größten Anteil am Strompreis betrifft die Energiebeschaffung: allein dafür sind 40,6 Prozent des Strompreises fällig.

Die weiteren Posten, die den Strompreis ausmachen

Deutschland hat nach Belgien und Liechtenstein die dritthöchsten Strompreise für Privathaushalte innerhalb der EU. Der durchschnittliche Strompreis lag im ersten Halbjahr 2023 bei 42,49 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich aller 27 EU-Länder hingegen nur bei 31,88 Cent pro Kilowattstunde.

Das sollten Verbraucher wissen: Bei einer normalen Preisanpassungsklausel kann ein Energielieferant nach eigenem Ermessen einseitig die Preise ändern. Somit besteht beispielsweise bei einer Senkung oder Erhöhung der Konzessionsabgabe keine Verpflichtung, die Verbraucherpreise entsprechend nach oben oder unten hin zu korrigieren.

Anders sieht es bei der sogenannten separierten Preisanpassungsklausel aus, die sich manchmal in den AGB von Energielieferverträgen findet. Diese Klausel ermöglicht es dem Energieversorgungsunternehmen, die Preise für Strom in einem Vertrag zu ändern. Die Anpassung könnte auf verschiedenen Faktoren basieren, wie z.B. Marktpreisschwankungen, Änderungen in den Betriebskosten oder regulatorischen Anforderungen.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: Ganz wichtig: Verbraucher haben kein Sonderkündigungsrecht bei einer separierten Preisanpassungsklausel. Es gibt aber wie überall im Leben Ausnahmen, sodass es eine separierte Preisanpassungsklausel auch unwirksam sein kann. Verbraucher, die betroffen sind, sollten im Zweifelsfall eine Prüfung beantragen.”

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