Wenn Verbraucher ein Schreiben darüber erhalten, dass der Netzbetreiber den Stromzähler abliest, sind einige verwundert, kennen sie nämlich den Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter nicht. Vereinfacht lässt sich sagen, dass der Netzbetreiber sich um die Infrastruktur kümmert, während der Stromanbieter den eigentlichen Stromverkauf an die Endverbraucher übernimmt. remind.me erklärt die Unterschiede aber genauer.
Ein gravierender Unterschied ist beispielsweise, dass aufgrund des liberalisierten Strommarktes der Stromanbieter für jeden Haushalt frei wählbar ist. Den Netzbetreiber kann man hingegen nicht wählen, da jeder Haushalt an ein bestimmtes Netz fix angeschlossen ist. Häufig gehört der Netzbetreiber aber zum örtlichen Versorgungsunternehmen – ist jedoch eine rechtlich unabhängige Gesellschaft.
Klare Trennung der Kosten für Stromtransport und Stromverbrauch
Der Stromanbieter verrechnet den Strom zum vertraglich abgeschlossenen Tarif, während der Netzbetreiber die Netznutzungsgebühren erhebt. Die Netznutzungsgebühren sind also separat von den eigentlichen Stromkosten, aber deren Gebühren erfolgt über die Stromrechnung.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Diesen Vorgang bekommen Endverbraucher nicht mit, sodass es nicht verwunderlich ist, dass nicht alle Verbraucher den Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger kennen. Der Stromanbieter sammelt die Netznutzungsgebühren von den Endverbrauchern ein und leitet sie dann an den Netzbetreiber weiter. Dieser Mechanismus ermöglicht eine klare Trennung der Kosten für den Stromtransport und den eigentlichen Stromverbrauch.”
Wer ist bei einem Stromausfall zuständig?
In Deutschland kommt es aus verschiedenen Gründen öfter einmal zu einem Stromausfall. Ist dies der Fall, ist der Netzbetreiber und nicht der Stromanbieter immer die erste Anlaufstelle. Denn zu 90 Prozent aller Fälle geht es hierbei um Fehler im Stromnetz und nicht in der Belieferung oder Erzeugung.
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