
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz. Wer eine Öl- oder Gasheizung nutzt, muss erstmal nichts tun. Bei den neuen Regelungen des Gesetzes geht es nur um den Einbau neuer Heizungen. remind.me zeigt auf, wie die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizen erreicht werden können.
Es gibt verschiedene Maßnahmen und Technologien, die in Kombination angewendet werden können, um das 65%-Ziel zu erreichen:
- Die Installation von Solarthermieanlagen auf dem Dach kann einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung liefern.
- Biomasseheizungen, wie Pelletöfen oder Holzvergaserkessel, verwenden erneuerbare Ressourcen wie Holz oder Pellets zur Wärmeerzeugung. Dies kann eine nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen sein.
- Luft- oder Erdwärmepumpen können Umweltwärme nutzen, um Heizenergie zu erzeugen. Diese Systeme sind sehr effizient und können den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
- In einigen Regionen gibt es Fernwärmenetze, die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen wie Biomasse, Geothermie oder Solarthermie liefern. Die Anbindung an solche Netze kann den Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen erhöhen.
- Hybride Heizsysteme kombinieren verschiedene Technologien, um eine höhere Effizienz und mehr erneuerbare Energien zu erzielen. Zum Beispiel kann eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung gekoppelt werden, um die Wärmeenergiequelle je nach Bedarf zu optimieren.
- Die Sanierung von Altbauten, um sie energieeffizienter zu machen, kann den Wärmebedarf reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien für Heizzwecke effektiver gestalten.

Dazu ein Hinweis von Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Die Reduzierung des Wärmebedarfs durch Wärmedämmung, effiziente Fenster und Türen sowie den Einsatz energieeffizienter Heizsysteme wie Brennwertkessel kann den Bedarf an Heizenergie insgesamt senken.”
Welche Gebäude sind nicht vom GEG betroffen?
Das neue GEG gilt für alle neuen und bestehenden Gebäude, die gekühlt oder beheizt werden. Das heißt, es gilt gleichermaßen für Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude und öffentliche Bauten.
Ausgenommen sind unter anderem langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Stallungen, provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren und einige mehr.
Ganz wichtig: Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden oder werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 zu einhundert Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Erst danach müssen definitiv alle Heizungen mit biogenen oder synthetischen Brennstoffen laufen oder Gebäude an das Wärmenetz angeschlossen werden.
Es gibt ein neues Förderungskonzept
Um mögliche Härtefälle bestmöglich abfedern zu können, weil der Einbau einer neuen Heizung mit hohen Kosten verbunden ist, wurde parallel zur 65-Prozent-Regelung ein neues Förderungskonzept geschaffen. Die Basis dafür bildet die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Alle Investoren, wie z. B. Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen, von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, sind antragsberechtigt!
Alle wichtigen Fragen werden an dieser Stelle ausführlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantwortet – klicken Sie hier, und Sie werden direkt weitergeleitet.
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