Das ändert sich im
Das ändert sich im September 2023 (Credit: Pexels 9052846)

Auch im kommenden Monat gibt es wieder Änderungen, die sich positiv auf Verbraucher auswirken können. Für Autobesitzer gibt es gleich drei Neuerungen. Was sich alles ändert, weiß remind.me.

Deutschlands größter Energieversorger E.ON senkt zum 1. September 2023 die Preise für Strom und Gas zu senken (Verbraucher, die zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollen, sollten hier klicken).

Fahrzeuge können endlich auch digital zugelassen werden

Diese Neuerung wird viele Verbraucher freuen, die monatelang auf die Anmeldung eines neuen Kfz warten mussten. Durch eine Neuregelung, die am 1. September 2023 in Kraft tritt, wird es möglich sein, Fahrzeugzulassungen über die bestehenden i-Kfz-Portale der Bundesländer online zu beantragen.

Vorbei sind also die Zeiten, in denen man auf den Erhalt der physischen Fahrzeugdokumente und Plaketten warten muss. Stattdessen dürfen alle FahrerInnen bis zu 10 Tage lang ohne diese Unterlagen fahren, wobei der digitale Zulassungsbescheid als ausreichender Nachweis dient.

E-Auto
E-Auto werden nur noch für Privatleute bezuschusst

E-Auto-Förderung nur noch für Privatwagen

Gewerbetreibende, die auf ein E-Auto umrüsten wollen, haben noch gut eine Woche Zeit, sich ein solches anzuschaffen, wenn sie einen staatlichen Zuschuss in Anspruch nehmen wollen.

Denn direkt ab dem 1. September werden diese in Form des Umweltbonus nur noch für Privatpersonen gewährt. 

Noch eine weitere Änderung, die Kfz betreffen

Laut Informationen des ADAC tritt eine Weiterentwicklung der Abgasnorm Euro 6 in Kraft. Diese sieht vor, dass neu genehmigte Pkw-Modelle sowie alle Fahrzeuge, die ab dem 1. September erstmals zugelassen werden, die Anforderungen der ersten Stufe erfüllen müssen. DieNorm bestimmt, wie viel von welchem Schadstoff ein Neuwagen ausstoßen darf, damit er in der EU zugelassen werden kann.

Das ändert sich ab September 2023 – die Frist für Härtefallfonds-Antrag läuft aus

Bestimmte Personengruppen, die nur knapp die Grundsicherung erreichen, haben Anspruch auf zusätzliche Zahlungen von bis 5.000 Euro aus dem Härtefallfonds der Bundesregierung. Bis zum 30. September können noch Anträge gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt? Hierzu zählen Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und jüdische Zuwanderer und deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion.

Es gibt Änderungen im Steuerportal Elster

Bei ELSTER gibt es auch eine Änderung

Ab dem 18. September werden nur noch die Nachrichten dauerhaft gespeichert, die wirklich benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und weitere Daten zu den Bescheiden.

Google Chrome tauscht Schloss-Symbol aus

Google nimmt ebenfalls eine Änderung vor. Bisher erschien vor dem Beginn der URL “https” ein Schlosssymbol. Viele Nutzer assoziieren damit Sicherheit, doch auch Phishing-Webseiten nutzen das Schloss. Mit Chrome 117 führt Google das “Tune”-Symbol ein. Damit will das Unternehmen weiterhin Sicherheit beim Suchen im Netz bieten. Zudem sollen die Website-Einstellungen leichter zugänglich sein.

In eigener Sache: Wechseln Sie den Stromanbieter

Sollten Sie keine Lust oder Zeit haben, sich mit den verschiedenen Stromtarifen auseinanderzusetzen, können Sie ganz einfach mit remind.me Ihren Stromversorger wechseln.

Alles, was Sie dazu machen müssen, ist einige Daten in unser Tool einzugeben und in wenigen Minuten erhalten Sie ein individuelles Angebot in Ihrem remind.me-Postfach.

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