
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett ein neues Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Mit diesem will die Bundesregierung Solarstrom fördern – unter anderem durch Erleichterungen bei Balkonkraftwerken. Das entsprechende Gesetz könnte bereits im Herbst im Parlament beraten und womöglich Anfang 2024 in Kraft treten.
Der Plan der Bundesregierung: Balkonkraftwerke, die Sonnenenergie in Elektrizität umwandeln, sollen zukünftig von einigen Vorschriften befreit werden. Der Entwurf stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne).
Wenn der Gesetzentwurf nach den parlamentarischen Beratungen möglicherweise Anfang 2024 in Kraft tritt, dürfen bestimmte Anlagen eine größere Leistung haben.
Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können
Für Balkonkraftwerke, die Strom auch ins Netz einspeisen, würde dann eine Obergrenze von zwei Kilowatt gelten – aktuell beträgt diese Grenze 600 Watt.

Ebenfalls geplant ist, dass Verbraucher rückwärtslaufende Zähler für Solaranlagen bis 2000 Watt einsetzen können. Denn auch analoge Messeinrichtungen sollen erlaubt sein. Wird Solarstrom erzeugt, laufen diese Messgeräte einfach rückwärts und man spart genau den Strom ein, den man produziert.
Dies beinhaltet das sogenannte Solar-Paket
Während man das Balkonkraftwerk heute auch beim Netzbetreiber anmelden muss, soll diese oft komplizierte Prozedur künftig wegfallen.
Dann soll es ausreichen, eine vereinfachte Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchzuführen.
Dächer von Wohnhäusern und Gewerbe
Auch für die gemeinsame Produktion und Nutzung von Elektrizität auf den Dächern von Wohnhäusern will die Regierung die Vorschriften entschlacken.
So können künftig beispielsweise Dächer von Betrieben oder auch Garagen einbezogen werden.
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