
Worauf sich Verbraucher beim neuen Heizungsgesetz, das in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll, erwartet, weiß remind.me. Dass der Umstieg weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien beim Heizen notwendig wird, weil in Deutschland noch sehr viel mit Öl und Gas geheizt wird, leuchtet jedem Verbraucher ein – manche Gesetzesvorgaben aber nicht.
Was steht eigentlich im kommenden Gesetz?
Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil etwa klimafreundlicherer Wärmepumpen verbaut.
Wie lange darf man alte Gas- oder Ölheizung noch nutzen?
Jetzt kommt heraus, dass niemand in Deutschland seine funktionierende Gasheizung ausbauen muss, sondern, dass man sie auch reparieren lassen kann.
Gut für ältere Verbraucher über 80: Die Ampel-Fraktionen hat beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen.
Die allgemeine Härtefallklausel gilt aber weiterhin. Das bedeutet, dass derjenige, der die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann, sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen kann. Das ist auch altersunabhängig.
Der Mieterschutz im neuen Heizungsgesetz
Vermieter sollen Anreize erhalten, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Zugleich sollen alle Mieter vor stark steigenden Mieten geschützt werden.
So soll es eine neue Modernisierungsumlage geben, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Mögliche Mieterhöhungen sollen aber diesbezüglich gedeckelt werden.
Ganz wichtig: Vermieter können nach der neuen Modernisierungsumlage nur dann die Kosten für den Heizungstausch umlegen, wenn sie Fördergelder in Anspruch genommen haben.
Für Bestandsbauten kommt es auf eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung an
Die Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 vorliegen.
Das Gesetz zur Wärmeplanung soll ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten, aber erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.
Der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen soll u. a. mit einem Einkommensbonus gefördert werden, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche.
Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition – für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben.
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