Heizen mit Öl ist teuer
Wer 2022 mit diesen Energieträgern geheizt hat und von einer besonders starken Preissteigerung betroffen war, soll nun über einen Härtefall entlastet werden.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Scheitholz und Kohle heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen. Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden. Dafür wurde ein Härtefallfonds im Umfang von bis zu 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.  Wer entlastet wird und wie der Antrag gestellt wird, erfahren Sie hier.

Entlastet werden alle Privathaushalte, deren Wohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direkt-Antragstellende selber die Hilfen beantragen.

Wichtig ist, dass Verbraucher den Antrag frühzeitig stellen, denn wenn der Fonds leer ist, wird dieser nicht neu gefüllt. Denn die Regierung hat ein Limit festgel

Es können Rechnungen mit einem Lieferdatum im Erstattungszeitraum (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) berücksichtigt werden.

Anträge können bis zum 20. Oktober 2023, über ein Online-Portal unkompliziert eingereicht werden. Dieses Portal ist für Verbraucher aus folgenden Bundesländern:

Verbraucher aus Bayern. Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen sich an die Behörden des jeweiligen Bundeslandes wenden  – hier die Adressen:

Im Antragsverfahren sind im Regelfall folgende Nachweise vorzulegen

Nachdem der Antrag gestellt wurde, prüft die Bewilligungsstelle den Antrag

Sofern man nach den Kriterien des Programms antragsberechtigt ist und das Bundesland noch über Mittel zur Gewährung der Härtefallhilfen verfügt, wird der Antrag bewilligt und eine Auszahlung veranlasst.

Wie hoch sind die Referenzpreise?

Die Referenzpreise, damit ist der Durchschnittswert des Jahres 2021 gemeint, für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:

Bei allen Preise ist die Umsatzsteuer inkludiert.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: „Verbraucher, die in 2021  einen niedrigeren Preis als den Referenzpreis zahlen mussten, haben Glück und können bei der Berechnung auf den einheitlichen Referenzpreis zugreifen.”

Der Entlastungsbetrag wird nach folgender Formel berechnet

Entlastung= 08,x (Rechnungsbetrag 2022-2xReferenzpreis x Bestellmenge)

Im Falle mehrerer Rechnungen im Entlastungszeitraum ist die Entlastung für jede Rechnung einzeln zu ermitteln und die ermittelten Entlastungsbeträge zu addieren.

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