Wärmepumpe
Wärmepumpe (Symbolbild, Credit: Pixabay)

Hausbesitzer können erst einmal aufatmen, was ihre Heizung angeht, denn die Bundesregierung hat sich im Streit um das Gas- und Ölheizungsverbot geeinigt – aber im Kabinettsentwurf wurden die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck deutlich entschärft. remind.me klärt auf und fasst zusammen.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bleibt es im Kern dabei, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll allerdings Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Ab 2024 soll bei neuen Gas- und Ölheizungen ein regenerativer Anteil Pflicht sein

Das sind erst einmal gute Nachrichten für alle Verbraucher, die mit Gas oder Öl heizen, denn bestehende Gas- und Ölheizungen können ab 2024 in vielen Fällen weiter genutzt werden.

Spartipps für den Winter
Die Ampel-Koalition hatte sich am Freitagabend auf einen Kompromiss beim Heizungsprogramm geeinigt

Diese können somit auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen.

Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese, wie eingangs bereits erwähnt, mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.

Eine Ausnahme: Wenn eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, sollen Hausbesitzer nicht wochenlang im Kalten sitzen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind.

Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht. Wichtig: Diese Heizung muss allerdings später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dazu haben Hausbesitzer drei Jahre Zeit.

Eine weitere Ausnahme: Wenn der Hausbesitzer bereits betagt ist, muss dieser ebenfalls seine Öl- oder Gasheizung nicht austauschen. Die Ampel-Koalition hat festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Sollte deren bisherige Öl- oder Gasheizung kaputtgehen, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Man sollte aber Folgendes bedenken: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht.”

Es muss nicht zwingend eine Wärmepumpe sein – neue Anlagen sind aber nur noch als Hybridheizung erlaubt

Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder eine Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt.

Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Welche Förderung gibt es vom Staat?

Die geplante finanzielle Unterstützung der Verbraucher muss noch geklärt werden. “Niemand wird vor eine unlösbare Aufgabe gestellt”, versicherte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Gefördert werden soll der Umbau von Heizungen mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Begriffserklärung: Das ist mit Hybridheizung gemeint

Eine Hybridheizung ist eine Heizungsanlage, die aus zwei verschiedenen Technologien besteht, die zusammenarbeiten, um ein Gebäude zu beheizen.

Die häufigste Kombination besteht aus einer Wärmepumpe und einem Gas- oder Ölkessel, aber es gibt auch andere Kombinationen wie eine Holzheizung und eine Solarthermieanlage.

Die Idee hinter einer Hybridheizung ist, dass die Vorteile beider Technologien genutzt werden, um die Effizienz zu maximieren und die Energiekosten zu senken.

Die Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme und wandelt diese in Heizenergie um, während der Gas- oder Ölkessel einspringt, wenn die Außentemperaturen zu niedrig werden oder wenn ein höherer Wärmebedarf besteht. Durch diese Kombination kann die Hybridheizung flexibler auf die unterschiedlichen Anforderungen reagieren und es wird weniger Energie benötigt, um das Gebäude zu beheizen.

In eigener Sache

Wissen Sie, ob Sie den für Sie besten und günstigsten Strom– oder Gastarif nutzen?

Finden Sie das in wenigen Minuten heraus und vergleichen Sie hier Ihre aktuellen Verträge.

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist natürlich für Sie kostenlos.

Weitere aktuelle Themen

Leave a Reply