Gaspreisbremse
Gaspreisbremse (Symbolbild, AdobeStock_536729630)

Seit dem 1. März gibt es hierzulande Preisbremsen für Strom und Gas. Aber nicht jeder Verbraucher in Deutschland profitiert bereits von ihnen – so beispielsweise die Kunden der Duisburger Stadtwerke. Für sie entsteht durch die Verzögerung aber kein Nachteil, da sie die Entlastungen in voller Höhe erhalten und von den Energiepreisbremsen profitieren werden.

Betroffene Kunden sollen bis spätestens 17. April 2023 ein Schreiben der Stadtwerke erhalten

Dieses Schreiben informiert die Kunden darüber, wie die Preisbremsen umgesetzt werden und zudem über die möglichen Auswirkungen auf die jeweiligen Abschläge.

Ein Hinweis: Die März-Abschläge der von den Preisbremsen betroffenen Kunden in den Sparten Erdgas und Strom seien bisher nicht eingezogen worden.

Weitere Stadtwerke, die verspätet die Preisbremsen umsetzen

Der Grund für die Verzögerung bei der Preisbremsen-Umsetzung

Da die Vorgaben des Gesetzgebers hochkomplex und die Fristen knapp waren, um die aufwendigen IT-Prozesse auf die Preisbremsen hin anzupassen, kamen einige Versorger in Zeitnot. Den Kunden wird daraus aber kein finanzieller Nachteil entstehen.

Die Entlastungen werden demnach, bei vorliegendem Anspruch, dann rückwirkend auch für die Monate März, Februar und Januar wirksam.

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