
Seit heute gibt es für alle Verbraucher in Deutschland einen Online-Rechner, der dabei hilft, herauszufinden, ob ihnen Härtefallhilfen zur Deckung der stark gestiegenen Energiekosten zustehen. Wer diese Hilfe beanspruchen kann, sagt remind.me.
Aufgrund des Ukrainekriegs und der stark gestiegenen Energiepreise sind im Dezember 2022 Härtefallhilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger beschlossen worden.
Die Regelung gilt für die Nutzung nicht leitungsgebundener Energieträger gelten zum Beispiel für Heizöl, Gas, Bricketts oder Pellets
Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die laufenden Energiekosten mindestens doppelt so hoch sind wie der bundeseinheitliche Referenzpreis.
Die bundeseinheitlichen Referenzpreise für das Jahr 2021 betrugen:
- Heizöl: 71 Cent/Liter (inkl. USt.)
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inkl. USt.)
- Holzpellets: 24 Cent/kg (inkl. USt.)
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg (inkl. USt.)
- Holzbriketts: 28 Cent/kg (inkl. USt.)
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
- Kohle/Koks: 0,36 Cent/kg (inkl. USt.)

Die Härtefallhilfe berechnet sich wie folgt:
0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Eine Erstattung setzt somit voraus, dass der in Rechnung gestellte Preisfür den jeweiligen Energieträger mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis ist. Wenn dem so ist, können Verbraucher 80 Prozent der Mehrkosten erstattet bekommen. Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen.
Diese Unterlagen benötigen Verbraucher für den Antrag
- Für die Anmeldung am Online-Antragsportal benötigen Verbraucher ein ELSTER-Zertifikat
- Die Rechnung(en) über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers
- Den Kontoauszug oder bei Barzahlung einen Zahlungsbeleg über die Bezahlung der besagten Rechnung(en)
Die Hotline der KPMG
Gut zu wissen: Ab dem 3. April 2023 steht allen Verbrauchern eine Hotline der KPMG* bereit, die unter +49 89 59976061122 und de-haertefallhilfe@kpmg-law.com zu erreichen ist.
*Die KPMG ist eine der weltweiten größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
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