
Für Gas- und Fernwärmekunden gibt es seit dem 1. März 2023 die Energiepreisbremse. Nun entlastet der Staat auch Haushalte im Norden Deutschlands, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen.
Verbraucher, die in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg leben, können ab Anfang April einen Heizkostenzuschuss für 2022 beantragen. Die Förderhöchstsumme beträgt je Privathaushalt 2.000 Euro.
Laut dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium soll es eine „gebündelte Nordländerlösung“ unter Federführung von Hamburg geben.
Wie erhalten Verbraucher den Zuschuss?
Das Antragsverfahren soll überwiegend als Online-Verfahren über ein neues Portal gestaltet werden – es soll aber auch die Möglichkeit geben, für einige, wenige Fälle diesen Vorgang schriftlich möglich zu machen.
Für alle Verbraucher im Norden ist dieser Online-Rechner vorgesehen, damit alle Antragstellenden schon vorab ermitteln können, ob eine Antragstellung überhaupt erfolgreich wäre.
Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass die Ausgaben für die Beschaffung von nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen im Kalenderjahr 2022 mit einer Verdopplung der Preise einherging.
Haben sich die Preise mehr als verdoppelt, werden die über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben zu 80 Prozent erstattet.
Gut zu wissen
Da der Bund Referenzpreise festlegt, müssen Verbraucher nicht zwingend eine Rechnung von 2021 vorlegen. Eine Rechnung für das Jahr 2022 ist allerdings erforderlich.
Hier geht es zur offiziellen Seite des Ministeriums, das weitere, offene Fragen klärt.
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