
„Beim Hochlauf, Handwerksleistungen, Produktionskapazitäten sind jede Form von Übergangsfristen, Härtefallregelungen, Kompromisse denkbar, “ das sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck und zeigt sich im Zusammenhang mit den umstrittenen Gesetzesplänen zum Heizungsaustausch kompromissbereit.
Rund jeder zweite der 41 Millionen Haushalte wird noch immer mit Erdgas beheizt, gefolgt von Öl-Heizungen, die jede vierte Wohnung erwärmen.
Reine Gas- sowie Ölheizungen stehen in Deutschland vor dem Aus
Hintergrund ist die Diskussion über einen Gesetzentwurf, der für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 verschärfte Regeln vorsieht.
Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger – vor allem Gas- und Ölheizungen – sei dann nicht mehr gestattet – so lautet der Plan, den die Bundesregierung derzeit in einen Gesetzesentwurf gießt und der im Sommer verabschiedet werden soll.
Viele Eigentümer müssen sich daher über kurz oder lang nach Alternativen zur Gasheizung umschauen, um ihren Wohnraum warmzuhalten. Das könnte eine Wärmepumpe sein – oder auch Fernwärme oder ein Biomassekessel.
Habeck sagte am Rande einer Veranstaltung, ” es sei jede Form von Pragmatismus denkbar und möglich.” Ihm gehe es darum, „den Einstieg zu schaffen, dass wir nicht immer weiter neue Öl- und Gasheizungen verbauen“.
Bereits eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen nach und nach verschwinden
Vor allem Wärmepumpen sollen künftig Standard für neue Heizungen werden. Doch noch längst ist nicht klar, ob das ambitionierte Vorhaben von 500.000 neuen Geräten im Jahr in absehbarer Zeit auch Realität werden – denn wer soll diese einrichten?
Das müssen Sie wissen
- Ursprünglich beabsichtigte die Bundesregierung ein relativ striktes Verbot von Gasheizungen. Aber: Ein grundsätzliches Verbot neuer Gasheizungen ist nicht geplant. Jedoch würde es ab 2024 bestimmte Anforderungen geben, um eine neue Gasheizung einzubauen
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Funktionierende Öl- und Gasheizungen, die nicht älter als 30 Jahre sind, dürfen auch nach 2024 weitergenutzt werden, da sie nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht (gemäß Gebäudeenergiegesetz) fallen.
Sind Wärmepumpen eine gute Alternative? Hier erfahren Sie es.
Gut zu wissen: Wer eine Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude installiert, erhält eine Grundförderung von 25 Prozent der Kosten vom Staat.
Der Anteil steigt auf 35 Prozent, wenn dadurch eine Öl- oder Nachtspeicherheizung oder eine noch funktionsfähige Gasheizung mit über 20 Jahren Betriebszeit ersetzt wird. Weitere 5 Prozent bekommen Verbraucher, wenn die Wärmequellen ihre Energie aus Erde, Wasser oder Abwasser ziehen
Maximal sind also 40 Prozent Förderung für ein Bestandsgebäude drin – bei einer Deckelung von 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Ein Ratgeberhinweis: Es gibt zudem verschiedene, regionale Fördertöpfe. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet einen Förderrechner online an. Hier erfahren Interessierte, dass es im Juli 2022 so viele Förderanträge für Wärmepumpen beim BAFA wie noch nie eingegangen sind.
Hier gelangen Sie zum Fördergeldrechner der BAFA.