
Seit dem 1. März 2023 greift die Strompreisbremse und es gibt immer wieder Fragen, die diesbezüglich bei Verbrauchern auftreten. Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, ist, ob die Strompreisbremse auch für Wärmestromtarife gilt.
Die Antwort lautet: Ja. Die Strompreisbremse gilt auch für solche Tarife, bei denen Häuser oder Wohnungen mit Wärmepumpen oder Elektrospeicherheizungen beheizt werden.
Entscheidend für den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse ist jedoch, ob der aktuelle vertragliche Verbrauchspreis für diesen Tarif über dem im Strompreisbremsegesetz (kurz: StromPBG) festgelegten Referenzpreis liegt.
Nur wenn das der Fall ist, wird eine Entlastung nach dem StromPBG gewährt. Andernfalls gilt der günstigere, vertraglich festgelegte Verbrauchspreis für den gesamten Verbrauch.
Ein Rechenbeispiel: Eine vierköpfige Familie, die mit einer Wärmepumpe heizt, und jährlich 14.000 kWh Strom verbraucht, wird durch die Strompreisbremse jährlich mit etwa 672 Euro entlastet.
Das sollten Sie beachten
Wie neue Verbraucher berücksichtigt werden, hängt von der Art der Entnahmestelle ab. Ist die Wärmepumpe hinter einer über ein Standardlastprofil bilanzierte Entnahmestelle angeschlossen, gilt wieder die Jahresverbrauchsprognose.
Neue Wärmepumpen müssen dem Netzbetreiber ohnehin mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber in der Regel die Jahresverbrauchsprognose anpassen, das Entlastungskontingent erhöht sich automatisch.
So wird der Stromverbrauch einer Wärmepumpe berechnet
Für die konkrete Berechnung des Stromverbrauchs einer Wärmepumpe sind diese Angaben relevant:
- Der Heizwärmebedarf des Hauses
- Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe
- Der Preis für den Wärmepumpen-Strom
Für unsere Berechnung legen wir die durchschnittlichen Eckdaten eines KfW-Effizienzhauses 50 zugrunde: einen Endenergiebedarf von 50 kWh pro Quadratmeter pro Jahr bei einer Hausgröße von 150 Quadratmetern.
Für eine Luftwärmepumpe* bei einem
- Heizwärmebedarf von 150 ⋅ 50 kWh = 7.500 kWh im Jahr
- Jahresarbeitszahl** von 2,8
wird folgende Rechnung angewandt:
7.500 kWh / 2,8 = 2.679 kWh pro Jahr
Die konkreten Stromkosten können Sie mittels einer einfachen Multiplikation des Stromverbrauchs mit dem Strompreis (0,40 Euro/kWh) ermitteln:
2.357 kWh · 0,30 Euro/kWh = 803,70 Euro pro Jahr
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*Luftwärmepumpen haben den höchsten Stromverbrauch. Sie holen die Wärme aus der Luft und übertragen sie auf das Wasser im Heizkreislauf und/oder erwärmt das Warmwasser.
**Diese Kennzahl beschreibt den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe. Eine Jahresarbeitszahl von 2,8 bedeutet, dass aus 1,0 kWh Strom die Wärmepumpe eine Heizleistung von 4,0 kWh Strom erzeugt.