Spartipps für den Winter
Die Prüfung der Gasheizung ist seit dem 1. Oktober 2022 Pflicht

Bis zum 15. September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und ggf. optimiert werden. Große Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung sind in diesem Jahr an der Reihe, kleinere Wohngemeinschaften erst in 2024. Wieso all das? Die Anlagen sollen optimal eingestellt werden, um möglichst viel Energie zu sparen.

Alle Gebäudeeigentümer sind ver­pflich­tet, bis zum 15. Sep­tem­ber 2024 ihre erd­gas­be­trie­be­ne Hei­zungs­an­lage vom Fach­mann prüfen und, falls nötig, Ver­bes­serungs­maß­nah­men durchführen zu lassen.

Prüfung durch einen Fachmann

Dazu zählt die Op­ti­mie­rung der Heizungs­einstellungen und der Austausch von tech­nisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gas­zen­tral­hei­zun­gen in größeren Gebäuden müssen zudem hy­drau­lisch abgeglichen werden.

Folgendes muss dabei geprüft werden

Für die Durchführung des Heizungs-Checks stehen Eigenheimbesitzer mehrere Möglichkeiten offen. So können Sie etwa einen Heizungsbauer, den Schornsteinfeger oder auch einen Energieberater beauftragen.

Wenn in den letzten zwei Jahren ein Check durchgeführt wurde

 

Immobilien-Experten empfehlen eine Kopplung an einen anderen Pflichttermin oder an die übliche Heizungswartung, um Kosten einzusparen.

Denn wenn eine Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt wird, kostet dies lediglich zwischen 50 und 150 Euro.

Nicht mit eingerechnet sind zusätzliche und möglicherweise nötige Verbesserungsmaßnahmen. Wer beispielsweise Rohre neu verdichten lassen muss, muss mit Zusatzkosten rechnen.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Falls Sie bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt haben, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, ist kein erneuter Check notwendig.”

Die Verordnung Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen (EnSimiMaV) kann hier im Wortlaut auf der Seite des Bundestags nachgelesen werden.

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