
Bis zum 15. September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und ggf. optimiert werden. Große Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung sind in diesem Jahr an der Reihe, kleinere Wohngemeinschaften erst in 2024. Wieso all das? Die Anlagen sollen optimal eingestellt werden, um möglichst viel Energie zu sparen.
Alle Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, bis zum 15. September 2024 ihre erdgasbetriebene Heizungsanlage vom Fachmann prüfen und, falls nötig, Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu lassen.
Prüfung durch einen Fachmann
Dazu zählt die Optimierung der Heizungseinstellungen und der Austausch von technisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen werden.
Folgendes muss dabei geprüft werden
- Sind die Heizungseinstellungen energieeffizient optimiert?
- Ist ein hydraulischer Abgleich nötig?
- Sind die Heizungspumpen effizient?
- Sollten Rohrleitungen und Armaturen neu gedämmt werden?
Für die Durchführung des Heizungs-Checks stehen Eigenheimbesitzer mehrere Möglichkeiten offen. So können Sie etwa einen Heizungsbauer, den Schornsteinfeger oder auch einen Energieberater beauftragen.
Wenn in den letzten zwei Jahren ein Check durchgeführt wurde
Denn wenn eine Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt wird, kostet dies lediglich zwischen 50 und 150 Euro.
Nicht mit eingerechnet sind zusätzliche und möglicherweise nötige Verbesserungsmaßnahmen. Wer beispielsweise Rohre neu verdichten lassen muss, muss mit Zusatzkosten rechnen.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Falls Sie bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt haben, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, ist kein erneuter Check notwendig.”
Die Verordnung Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen (EnSimiMaV) kann hier im Wortlaut auf der Seite des Bundestags nachgelesen werden.
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