
Kurz vor dem letzten Wochenende hat das Bundeskabinett hat die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme beschlossen. Dadurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande ab Januar 2023 bis Ende April 2024 von gedeckelten Preisen profitieren.
“Wir deckeln den Preis für Energie, damit Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Preisen und mit den Herausforderungen zurechtkommen können”, so Bundeskanzler Scholz (SPD).
Deckelung für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs
Die Deckelung des Gaspreises auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Weil für den Rest der übliche Marktpreis gezahlt werden muss, bleibt aus Sicht der Bundesregierung ein Sparanreiz bestehen.
Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis bei fast 18 Cent. Von der Gaspreisbremse sollen Millionen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen profitieren.
Von den Entlastungen profitieren Verbraucher:innen automatisch: Entweder der Energieversorger oder der Vermieter bzw. die Vermieterin berechnen den Gasabschlag auf dieser Grundlage.
Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern.
Die Strompreisbremse soll den Preis bei 40 Cent für Haushalte und kleine Firmen deckeln, ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Derzeit liegt der Strompreis im Schnitt bei fast 43 Cent pro Kilowattstunde – also knapp über dem Deckel.
Es gibt aber viele Versorger, die für Januar 2023 erhebliche Preiserhöhungen umsetzen werden – bei einigen kostet die Kilowattstunde Strom mehr als 55 Cent.
Die Regierung erhofft sich, mit der Preisbremse einen Sparanreiz bei den Verbraucher:innen bewirken zu können. Denn die Gutschrift ist abhängig vom Verbraucher der Vergangenheit und nicht vom aktuellen Energieverbrauch.