Das ändert sich alles zum 1. Dezember 2022
Das ändert sich alles zum 1. Dezember 2022

Wie jeden Monat zeigen wir Ihnen auch dieses Mal auf, was sich im kommenden Monat alles ändert.  Denn der Dezember bringt eine Reihe neuer Gesetze für die Bürger hierzulande mit sich.

Soforthilfe für Fernwärme- und Gaskunden

In den letzten Wochen wurde viel über eine Gaspreisbremse diskutiert. Im Zuge dessen wurde im Bundestag beschlossen, dass die Kosten für Gas- und Fernwärmeheizung im Dezember 2022 einmalig vom Staat übernommen werden. Eine Fernwärme- und Gas-Soforthilfe für alle Haushalte also. Als Referenzhöhe dient die Abrechnung vom September 2022.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte:

„Verbraucher sollen sich nicht wundern, denn die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Wichtig: Sie ist somit unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember.”

Rentner und Rentnerinnen erhalten die einmalige Energiepauschale

Die Bundesregierung hat vor einigen Monat bereits beschlossen, dass alle Bezieher einer laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Diese Zahlung wird automatisch am 15. Dezember 2022 gezahlt.

Voraussetzung für die Energiepauschale ist ein Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Waisen- oder Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 bestehen muss.

Saison-Kurzarbeitergeld ab 1. Dezember 2022

In der Schlechtwetterzeit, die ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 gilt, können Betriebe des Baugewerbes das Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Einen Anspruch haben laut der Bundesagentur für Arbeit Unternehmen im Bauhauptgewerbe sowie Garten- und Landschaftsbau mit mindestens einem Mitarbeiter.

Am 8. Dezember klingelt das Smartphone

Wer am 8. Dezember um 11 Uhr plötzlich einen Warn-Text auf seinem Handy oder Smartphone bekommt, die vor einer drohenden Katastrophe warnt, sollte nicht in Panik geraten. Dies ist nur ein Test des neuen Warnsystems namens Cell Broadcast.

Alle Anlegerinnen und Anleger sollten sich den 15. Dezember 2022 vormerken

Am 15. des Monats Dezember endet die Antragsfrist für Verlustbescheinigungen. Diese werden benötigt, um realisierte Verluste in einem Depot mit Gewinnen aus anderen Depots zu verrechnen. Auf diesem Weg kann die Abgeltungssteuer für die Steuererklärung zurückgeholt werden, die zu viel gezahlt wurde. Um eine Verlustbescheinigung zu beantworten, müssen Kunden sich an die Bank wenden, bei der diese entstanden sind.

Für Bahnkunden hier der Hinweis, dass ab dem 11. Dezember der Winterfahrplan gilt

Gleichzeitig erhöht die Deutsche Bahn aber auch wieder ihre Preise. So werden die Bahncards 25, 50 und 100 um 4,9 Prozent teurer, Flexpreise erhöhen sich um durchschnittlich 6,9 Prozent.

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