
Die Bundesregierung will bei der geplanten Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar entlasten. Damit soll eine „finanzielle Entlastungslücke“ zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen.
Wie verschiedene Medien berichten, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden. Die Regierung reagiert damit auf Kritik, sie lasse die Kunden ausgerechnet in den kalten Wintermonaten im Stich.
Konkret ist bei der Gaspreisbremse geplant, dass für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird.
Für alle, die schon mehr zahlen, soll folgendes gelten: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus noch Energie spare, könne mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen.
Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden – das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben.
„Es bleibt trotz der Gaspreisbremse dabei: Wer Gas spart, zahlt weniger als Kunden, die mehr Gas verbrauchen. Zumal in der Berechnung nur 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs subventioniert werden. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis fällig.”
Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese sollte nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar starten. Die Preisbremsen sollen so gestaltet werden, dass sich Energiesparen lohnt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Sie seien „einfach und pauschal“.
Bei der Strompreisbremse sollen Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bekommen.