
Die Strompreise sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine massiv gestiegen. Dennoch glauben nicht alle Verbraucher, persönlich davon betroffen zu sein, da ihre Versorger die Abschläge nicht erhöhten, noch eine Preisgarantie besteht oder der Tarif am Wohnort wirklich günstiger. Die Wahrheit ist, dass erst 2023 alle Verbraucher die Preissprünge zu spüren bekommen.
Wir haben in den letzten Tagen bereits mehrfach darüber berichtet, welche Energieversorger ihre Strompreise ab dem 1. Januar 2023 erhöhen werden.
„Je nach Vertrag sowie Verhalten der Energieversorger kommen die Preissteigerungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten beim Verbraucher an,” so Daniel Engelbarts, Verbraucherexperte und Mitgründer von remind.me. „Das, was heute bei den Kunden ankommt, ist noch nicht lange nicht das Ende der Fahnenstange.”
Viele Versorger kaufen bereits jetzt für die Jahre 2023 und 2024 ihre Kapazitäten ein. Das tun sie aktuell zu weitaus höheren Kosten als in der Vergangenheit – die Beschaffungskosten machen mittlerweile knapp 40 Prozent des Strompreises aus. In der Vergangenheit lag der prozentuale Anteil bei ca. 5 Prozent.
Durch die explodierenden Großmarktpreise sind auch die Kosten für Netzverluste beim Stromtransport deutlich gestiegen
Das Netznutzungsentgelt ist hierzulande in den vergangenen 15 Jahren um satte 68 Prozent gestiegen. Das Netznutzungsentgelt fiel in diesem Jahr regional unterschiedlich hoch aus (wir berichteten) und dies wird auch in 2023 weiterhin der Fall sein. In Mecklenburg-Vorpommern steigt das Netznutzungsentgelt um 148 Prozent. In Bremen jedoch nur um 3,9 Prozent.
Die Abgaben für Steuern und Umlagen machen knapp über die Hälfte des Strompreises pro kWh aus
Für eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr könnten ab 2023 die Stromkosten auf 250 Euro pro Monat steigen. Zum Vergleich: 2021 haben Verbraucher für die gleiche Menge Strom noch rund 100 Euro im Monat gezahlt.
Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Bei einer Preiserhöhung sollten Sie aktiv werden und Anbieter vergleichen. Wer jetzt eine Strom- oder Gaspreiserhöhung bekommt, kann sein gesetzliches Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und zum Zeitpunkt der Preisänderung den Vertrag beenden. Verbraucher, die sich nicht sicher sind, sollten für einen etwaigen Wechsel des Anbieters einen Wechselservice nutzen.”
Ein Anbieterwechsel ist mit remind.me kostenlos
Sie sollten die Sonderkündigung und die Beauftragung eines neuen Lieferanten so früh wie möglich vornehmen – nutzen Sie dazu beispielsweise einen Tarifwechselservice wie remind.me, denn wir optimieren jeden Vertrag.