In Hamburg wird Strom und Gas bei Hamburg Energie im kommenden Jahr enorm teuer (pixabay)

Ein weiterer Energieversorger hat für das kommende Jahr Preissteigerungen angekündigt. Ab Januar 2023 müssen Kunden von Hamburg Energie mehr für Strom und Gas bezahlen. Der Standardgastarif wird am 1. Januar um mehr als 150 Prozent steigen.

In einer Mitteilung des Unternehmens heißt es:  „Da seit Mitte 2021 die Energiepreise an den Handelsplätzen um 650 Prozent im Strom und 600 Prozent im Gas gestiegen sind sowie darüber hinaus Umlagen und insbesondere Netzentgelte erhöht wurden, muss auch Hamburg Energie seine Preise zum 1.1.2023 anpassen.”

Der Arbeitspreis im Standard-Ökostromtarif steigt von 30,53 auf 49,95 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis erhöht sich von 10,90 auf 13,30 Euro je Monat.

Die offizielle Seite zum Strom- und Gaspreisrechner von Hamburg Energie

Strom wird um 511 Euro teurer als in 2022

Im Standard-Gastarif erhöht sich der Arbeitspreis von 7,45 auf 18,74 Cent je kWh – der Grundpreis steigt von 9,25 auf 9,67 Euro pro Monat.

Hamburg Energie ist somit nicht nur um 511 Euro teurer geworden als noch in 2022, sondern ist auch 443,50 Euro teurer als der Grundversorger Vattenfall.

Gas wird um 2037 Euro teurer

Ein Musterhaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 18.000 kW wird ab Januar 2037 Euro mehr als in 2022 zahlen müssen. Der neue Preis: 3489 Euro! Beim Gas ist Eon der Grundversorger in Hamburg: Für denselben Gasverbrauch werden deren Kunden in 2023 rund 2174 Euro zahlen.

Strom- und Gaspreisbremse im nächsten Jahr

Greift ab Januar die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse, würde sich damit die jährliche Mehrbelastung beim Strom um 199 Euro reduzieren.

Bei der ab vermutlich März geltenden Gaspreisbremse würde sich die Jahresrechnung der Hamburg Energie-Kunden bei Gas um 971 Euro reduzieren. Das wiederum bedeutet, dass Gaskunden dennoch mehr als 1000 Euro mehr zahlen müssen als im Vorjahr.

In den letzten Tagen haben wir bereits über Versorger berichtet, die ebenfalls ihre Preise zum neuen Jahr teilweise massiv anheben werden. Lesen Sie hier mehr:

Das sollten Sie wissen

Wenn Ihr Energielieferant den Preis erhöhen will, muss er sich an bestimmte Vorgaben halten. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieliefervertrags steht grundsätzlich eine Klausel, wie Preise angepasst werden können.

Lieferanten müssen Haushaltskunden spätestens einen Monat bevor die Preisänderung gelten soll, darüber informieren (sonstige Letztverbraucher zwei Wochen vorher).

Die Information muss einfach und verständlich sein. Ihr Lieferant muss Sie über den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Preisänderung informieren. Er muss Sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.

In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.

Ein Wechsel mit remind.me ist kostenlos

Sie sollten die Kündigung und die Beauftragung eines neuen Lieferanten so früh wie möglich vornehmen – nutzen Sie dazu beispielsweise einen Tarifwechselservice wie remind.me.

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