Gaspreis erhöht sich
Gaskunden müssen den Dezemberabschlag 2022 nicht zahlen (Symbolfoto)

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die milliardenschwere Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Die Regierung übernahm damit einen Vorschlag aus der Gas-Expertenkommission. Das bedeutet, dass im Zuge der „Soforthilfe“ für Verbraucher die Pflicht entfällt, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung für den Monat Dezember zu zahlen. Wie dies umgesetzt werden soll und was Verbraucher tun müssen, erklärt remind.me.

Die Entlastung soll durch einen Verzicht auf die Zahlung des Dezemberabschlags und spätere Verrechnung des exakten Entlastungsbetrags im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung umgesetzt werden.

Zudem müssen die rund 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden in Deutschland auf die vom Bund beschlossene Erstattung einer Monatsrechnung keine Steuern zahlen.

Twitter-Post des Bundeskanzlers
Bundeskanzler Scholz twitterte am Mittwoch die Entscheidung zur Soforthilfe

Die exakte Entlastung soll sich hierbei effektiv auf ein Zwölftel des tatsächlichen Jahresverbrauchs unter Berücksichtigung des am 1. Dezember 2022 geltenden Preises beziehen.

Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Alle Versorger wie Vattenfall und Co. werden die geltenden Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen. Die Verbraucher müssen selbst also nichts unternehmen.

Wichtig: Nicht alle Haushalte profitieren von der Übernahme des Dezemberabschlags

Haushalte, die beispielsweise eine Ölheizungen oder eine mit Holz-betriebene Heizung nutzen, sollen den Abschlag nicht erstattet bekommen. Für sie hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwochabend Härtefallregelungen zumindest angedeutet.

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