Gasrechnung
Nehmen Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung zur Hand, um monatliche Abschläge zu überprüfen und ggf. anzupassen, falls diese zu hoch sind (Symbolfoto)

In den kommenden Wochen werden Millionen Verbraucher ihre Strom- und Gasabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Sollten Sie dabei feststellen, dass Ihr Versorger aufgrund von Preiserhöhungen u. a. auch die Abschläge für Strom und/oder Gas enorm angehoben hat, überprüfen Sie umgehend die Richtigkeit. Das können Sie ganz leicht selbst vornehmen – remind.me sagt, wie Sie Ihre Abschläge berechnen können.

Um zu prüfen, ob Ihr Abschlag realistisch ist, multiplizieren Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden mit dem aktuellen Strom- oder Gaspreis pro Kilowattstunde.

Eine Abschlagszahlung ist im Prinzip eine Vorauszahlung der Strom- oder Gasrechnung

Addieren Sie dann den Grundtarif für das ganze Jahr und teilen alles durch 12 Monate. Ist die neue Abschlagszahlung im Vergleich deutlich zu hoch, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Energieversorger aufzunehmen.

Einige Versorger kalkulieren nicht mit zwölf Abschlagszahlungen pro Jahr, sondern sehen nur zehn oder elf Teilzahlungen vor.

Eine Sonderregelung gilt, wenn dem Versorger keine Angaben zum Vorjahresverbrauch vorliegen. In diesen Fällen muss er sich bei der Festlegung der Abschläge am durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden orientieren.

Wichtig: Eine Abschlagszahlung ist immer nur eine Schätzung des Versorgers auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Sollten Sie zu viel monatlich zahlen, erhalten Sie am Ende des Jahres das Geld auch wieder zurücküberwiesen.

Dieses Guthaben muss Ihnen übrigens innerhalb von zwei Wochen vollständig ausgezahlt beziehungsweise spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden.

Ein Tipp von remind.me-Mitgründer Daniel Engelbarts

Wer aber monatlich mehr Geld zur Verfügung haben will oder muss, kann die Abschläge individuell anpassen.

Ein Tipp von Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: „Nehmen Sie Kürzungen nicht einfach selbst vor und überweisen einfach den von Ihnen errechneten Betrag, denn dann drohen ggf. Verzugszinsen. Sollten Sie einen niedrigeren Abschlag ausgerechnet haben, nehmen Sie umgehend mit Ihrem Strom- oder Gasversorger Kontakt auf, damit dieser Ihren Abschlag ändern kann.”


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