
Seit Donnerstag ist klar: Die Gasumlage ist vom Tisch. Stattdessen setzt die Bundesregierung nun auf einen Gaspreisdeckel und direkte Unterstützung für Unternehmen. Aber was sollen die Verbraucher jetzt tun, deren Tarif und Abschlagszahlungen bereits angehoben wurden? Ganz klar: Widerspruch einlegen. Denn diese Rechnungen sind nicht mehr gültig und es muss der Altpreis wieder als Grundlage angesetzt werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) kündigte an, dass die Gasumlage zeitnah zurückgenommen werde – es kann aber sein, dass ein Versorger die monatlichen Abschläge bereits erhöht hatte, da die Gasumlage ab dem 1. Oktober gelten sollte.
Gasumlage gekippt- niemand muss dafür zahlen
Für einen vierköpfigen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr hätte die Gasumlage eine Mehrbelastung von 480 Euro im Jahr bedeutet.

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Legen Sie am besten noch heute Widerspruch bei Ihrem Gasanbieter ein. Und fordern Sie schriftlich eine neue Berechnung des Arbeitspreises für Ihren Tarif, denn zwei weitere Aufschläge sind ab dem 1. Oktober auf jeder Gasrechnung zu sehen: Die Regel-Energie-Umlage und die Gasspeicher-Umlage. Da kann es schon einmal zu einem Durcheinander auf der Rechnung kommen, die nicht jeder Verbraucher sofort verstehen muss. Demnach ist es wichtig, dass Sie GENAU wissen, wie hoch Ihr Arbeitspreis ist.”
Diese zwei Gasaufschläge kommen dennoch
- Die Regel-Energie-Umlage: Vom 1. Oktober an müssen Gasversorger auf jede von Haushalten und kleinen Firmen verbrauchte Kilowattstunde Erdgas 0,57 Cent für sogenannte Regelenergie zahlen. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas entstehen bei einem Mehrwertsteuersatz von 7 % Mehrkosten von rund 120 Euro/Jahr
- Neu ist die Gasspeicher-Umlage mit 0,059 Cent/kWh. Sie soll die Kosten ausgleichen, die bei Gas-Unternehmen für die Sicherung der Versorgung entstehen. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden verursacht sie Mehrkosten von 12,63 Euro (7 % MwSt.)
Zur Abfederung der hohen Energiepreise fällt ab Oktober weniger Mehrwertsteuer an
Der Bundestag beschloss am Freitag, dass der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Das soll bis Ende März 2024 gelten.
Die Ampel-Koalition forderte die Energielieferanten auf, die Steuersenkung in voller Höhe an die Verbraucher weiterzugeben. Nach Rechnung des Vergleichsportals Verivox müssten die Preise dann um 7,3 Prozent sinken. Für eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute die Mehrwertsteuersenkung eine jährliche Entlastung von 366 Euro.
Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihren Gastarif und lassen Sie ihn durch echte Experten optimieren.
Die durchschnittliche Ersparnis bei einem Gasversorgerwechsel ist seit Beginn der Energiekrise deutlich geringer als in der Vergangenheit. Aber: Die Preise variieren stark – je nach Wohnort und Verbrauch.
Aufgrund der dynamischen Lage auf dem Gasmarkt passen viele Gasversorger fast täglich ihre Tarife an, sodass sich auch die Preise täglich ändern können. Und das haben unsere Wechselexperten stets im Blick.