
Update des Artikels, denn die Gasumlage ist gekippt! Eigentlich sollte ab Oktober eine Gasumlage fällig werden, um Importeure wie Uniper zu stützen. Ob diese aber tatsächlich eingeführt wird, ist weiterhin unklar – andere Regelungen stehen dagegen schon fest. remind.me klärt auf, was sich zum 1. Oktober für Verbraucher hierzulande ändert.
Mehrwertsteuer auf Gas
Um Verbraucher in Deutschland zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Darüber will der Bundestag am morgigen Freitag (30. September 2022) abstimmen.
Die nun erweiterten Pläne der Koalition sehen vor, dass der ermäßigte Steuersatz bis zum 31. März 2024 auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz gilt. Auch Fernwärme resultiere zu großen Teilen aus dem Verbrennen von Gas.
Heizungen müssen überprüft werden
Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Die Heizungs-Checks müssen von einem Fachpersonal ausgeführt werden (das kann ein Heizungsbauer oder auch Energieberater sein). Lesen Sie hier mehr über das Thema hydraulischer Abgleich.
Die Gasumlage kommt nicht
Die Bundesregierung kippt die umstrittene Umlage für alle Gaskunden. Für die angeschlagenen Gasimporteure Uniper, Sefe und VNG würden stattdessen maßgeschneiderte Maßnahmen entwickelt, außerdem werde eine Gaspreisbremse geschaffen, geht aus einem am Donnerstag von Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) präsentierten Beschluss hervor.
Zudem will die Bundesregierung die steigenden Gaspreise in Deutschland mit einer Gaspreisbremse dämpfen. Die Regierung habe sich auf ein Paket von 150 Milliarden bis 200 Milliarden Euro geeinigt.
Weitere Änderungen, die ab dem 1. Oktober gelten
Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. So gelten bundesweit spezifische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, eine Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie eine Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen. Weitergehende Maßnahmen bleiben den einzelnen Bundesländern überlassen.
Ab 1. Oktober müssen Bundesbürger auf ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Bisher gelten Personen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweifach geimpft sind. Die dritte Impfung führt zum sogenannten Booster-Schutz.
Ab dem 1. Oktober wird auch der Mindestlohn steigen. Dieser liegt demnach ab Oktober bei zwölf Euro pro Stunde. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstobergrenze für geringfügig Beschäftigte und Minijobber, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist.
Die Deutsche Telekom erhöht die Grundgebühr für den analogen Festnetzanschluss “Call Start” von monatlich 21,95 Euro auf 23,95 Euro.