Spartipps für den Winter
Im Spätsommer und Herbst muss die Gasheizung nicht voll aufgedreht sein (Credit: pixabay)

Laut dem Chef der Bundesnetzagentur steht beim Gassparen „noch viel Arbeit bevor“. Der Verbrauch der Industrie sei zwar im August um 22 Prozent gefallen, unter anderem durch Umstellung auf andere Energieträger, „aber auch durch harte Produktionsstopps“. Bei den privaten Haushalten habe es in den vergangenen Tagen mehr Gasabflüsse gegeben, als er gehofft habe.

Viele Heizungsanlagen offensichtlich noch nicht umgestellt

Laut Müller scheint es so, als ob Eigentümer, Mieter und Wohnungsgesellschaften Heizungen noch nicht so eingestellt hätten wie im Herbst 2021.

Denn ab einer bestimmten Temperatur springen die Heizungen morgens an. Das ist ein Warnsignal, da muss dringend etwas passieren, denn ansonsten droht ein Gas-Notstand.

Ob es im kommenden Winter dazu kommen wird, ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur weiterhin offen.

„Wir dürften erst über einen Gasmangel Bescheid wissen, wenn er nicht mehr aufzuhalten ist.“

Sollte eine Gasmangellage auftreten, rechnet Müller mit Wellenbewegungen.  Zum Handelsblatt sagte er weiter:  „Es kommen Gasmangellagen, sie gehen, sie kommen wieder, sie treten mal hier, mal dort auf, womöglich auch deutschlandweit.“

In Deutschland ist die Versorgungssicherheit derzeit (Stand September 2022) weiter gewährleistet. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern.

Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: Viele Verbraucher und Verbraucherinnen sind selbstverständlich durch die Situation stark verunsichert. Daher ist es uns wichtig, Ihnen beiseitezustehen. Wir sind vorbereitet und informieren Sie hier über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen. Und remind.me-Kunden können sich sicher sein, dass wir ihre Verträge stets im Blick haben und reagieren, wenn es nötig wird.”

Gasbeschaffungsumlage tritt ab dem 1. Oktober in Kraft

Die Bundesregierung hat eine Gas-Umlage beschlossen, welche die erheblichen Mehrkosten von Gasimporteuren (wie z. B. Uniper) zumindest teilweise ausgleichen und deren Insolvenz vermeiden soll.

Abgerechnet wird die neue Umlage ab dem 1. Oktober, wobei die Kunden diese zunächst nur indirekt merken werden, da sich die Änderung erst mit der Jahresrechnung bemerkbar machen wird.

Daher lautet eine weitere Empfehlung von Daniel Engelbarts,  die Abschläge anzupassen, damit Verbraucher und Verbraucherinnen drohende Nachzahlungen frühzeitig vermeiden können.

Wenn Sie nicht wissen, wie Gas eingespart werden kann, hilft Ihnen ggf. dieser Ratgeber-Artikel.

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