
Viele Verbraucher setzen einen Rat um, den viele Verbraucherschützer in den letzten Monaten immer wieder zum Besten gaben: „Erhöhen Sie Ihre monatlichen Abschlagszahlungen, um sich vor hohen Nachzahlungen abzusichern.” Dieser gutgemeinte Rat, der auch weiterhin richtig ist, kann aber auch fatal enden. remind.me klärt auf.
Da die Energiepreise weiterhin steigen, wird bei vielen Verbrauchern hierzulande die nächste Strom- oder Gasabrechnung deutlich höher ausfallen als in den Jahren zuvor. Manch einer registriert dies und legt sich das Geld zur Seite, um eine Nachzahlung direkt begleichen zu können. Manch anderer erhöht seine monatlichen Abschläge.
Diese Abschläge sind ausschlaggebend, da Kunden bei Strom- und Gasverträgen nicht eine Komplett-Rechnung am Ende des Jahres, sondern mehrere Teilrechnungen erhalten.
Abschlagszahlungen müssen korrekt berechnet werden
Wer jetzt schon weiß, dass er bis zu 500 Euro mehr für Strom bezahlen muss, sollte jetzt nicht einfach seine Abschläge bei seinem Energieversorger erhöhen, sondern dies genau nachrechnen.
Den monatlichen Abschlag zu erhöhen, ist nur ratsam, wenn Verbraucher den neuen Abschlag korrekt berechnen. Denn bei einer Überzahlung baut man lediglich ein Guthaben beim Anbieter auf. Für dieses Guthaben tragen Verbraucher bis zur nächsten Jahresrechnung das Insolvenzrisiko!

Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: „Das kann für Verbraucher am Ende fatal enden – viele erinnern sich sicherlich noch an die Insolvenzen einiger Stromversorger Ende des Jahres 2021. Besser ist es, für Rücklagen auf dem eigenen Konto zu sorgen, auch wenn dies in der jetzigen Phase (Anm.: steigende Spritpreise, teurere Lebensmittel usw.) für Viele kaum möglich sein wird.”
Im Netz gibt es einen Rechner der Verbraucherschutzzentrale (klicken Sie hier), der Verbrauchern anzeigt, wie hoch der monatliche Abschlag sein sollte.
Wichtig ist, dass zur Berechnung der korrekte Brutto-Preis je Kilowattstunde eingeben wird, denn hier sind alle weiteren Kosten (wie Steuern) bereits eingeschlossen.
Ein wichtiger Hinweis: Sollten Verbraucher ohne Begründung ihres Anbieters höher eingestuft werden, haben sie ein Widerspruchsrecht. Denn jeder Energieversorger muss angeben, warum sie die Abschläge erhöhen.