
Steigende Energiepreise setzen immer mehr Verbrauchern zu. Viele sorgen sich bereits jetzt darum, wie sie die Preisexplosionen für Strom und Gas werden bezahlen können. Vielen Verbrauchern droht eine Strom- und Gassperre. Aber bevor das Schlimmste eintrifft, müssen die Energieunternehmen laut Gesetz eine Ankündigung mindestens vier Wochen vor einer etwaigen Sperrung erfolgen.
Verbraucher, die mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug sind, können bereits vom Energieversorger gesperrt werden.
Hannover und Bremen haben bereits lokale Energie-Härtefallfonds eingerichtet. Die Bundesländer Niedersachsen, Berlin, Thüringen und Sachsen wollen ebenfalls dies ebenfalls, um so dafür zu verhindern, dass wegen Zahlungsverzugs Hunderttausenden Strom und Gas abgestellt wird.
Doch Einmalzahlungen alleine reichen nicht
„Natürlich geht es zunächst darum, die drohende Sperre zu verhindern“, erklärte Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Wichtig sei jedoch, die Energiebudgetberatung auszubauen. „Nur so lässt sich die Lage dauerhaft verbessern.“
Viele Verbraucher fürchten sich vor der nächsten Heizkostenrechnung
Wer ein derartiges Schreiben erhält, sollte dieses nicht ignorieren. Dazu rät Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me: „Oft können Verbraucher zu diesem Zeitpunkt noch mit einfachen Mitteln die Sperre abwenden. Denn die Versorger müssen zunächst prüfen, ob die Forderungen nicht mit milderen Mitteln als einer Gassperre einzuholen sind.”
Was droht Mietern, wenn ihre Rechnungen nicht begleichen können?
Der Gesetzgeber will Kündigungen wegen nicht bezahlter Energiekosten vorübergehend untersagen. Endgültig beschlossen ist das bisher noch nicht. Mieter sollten sich immer bewusst macht, dass die Schulden nicht verschwinden. Denn eine derartige Regelung wird auch wieder zurückgenommen. Wer einen hohen Energieschuldenberg aufbaut, riskiert eventuell eine Kündigung durch den Vermieter.
„Mieter sollten, wenn sie merken, dass es schwierig für sie wird, offene Nebenkostenabrechnungen zu begleichen, so früh wie möglich mit ihrem Vermieter darüber reden. So kann in den meisten Fällen eine für beide Seiten gute Lösung gefunden werden,” sagt Daniel Engelbarts, der Verbraucherexperte.
Ein Rat am Ende: Wenn alle Bemühungen nicht fruchten und der Konflikt rund um die Energiesperre nicht gelöst werden kann, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden.