Strom- und Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie
Strom- und Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie – reagieren Sie jetzt und legen Sie Widerspruch ein (Credit: pixabay)

Eigentlich gilt: Gibt es eine vertraglich fixierte Preisgarantie, dürfen Energieversorger weitere Kosten nicht an die Kunden weitergeben. Das scheint aber nicht für die zwei Unternehmen Extra Energie GmbH und Extra Grün GmbH zu gelten. Das ruft jetzt die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hervor, die gegen diese Preiserhöhungen vorgehen will.

Ende vergangenen Monats erhielten viele Kunden der beiden Versorger ein Schreiben, in dem sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informiert wurden.

Und das, obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen haben, die ihnen gleichbleibende Preise garantieren.

Die Begründung: Für die außerplanmäßige Erhöhung ist der Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas schuld.

Sowohl die Extra Energie GmbH als auch die Extra Grün GmbH haben Festpreise mit sogenannten eingeschränkten Preisgarantien angeboten. Zu Deutsch: Lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen sind erlaubt.

Die Verbraucherzentrale NRW hält daher die Preiserhöhungen für unwirksam und hat einstweilige Verfügungen gegen die Extra Energie GmbH und die Extra Grün GmbH beim Landgericht Düsseldorf beantragt.

Daniel Engelbarts
Verbraucherexperte und remind.me-Mitgründer Daniel Engelbarts

Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Gut, dass die Verbraucherzentrale direkt dagegen vorgeht, denn nur so können weitere Unternehmen, die eine vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen – oder dies in Erwägung ziehen, direkt in ihre Schranken gewiesen werden.“

Ein wichtiger Hinweis: Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer

Mit den Marken extraenergie, prioenergie und Hit Energie beliefert Extra Energie GmbH beliefert Privathaushalte mit Strom und Gas – ebenso wie die Extra Grün GmbH. Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer und dieselbe Geschäftsadresse.

Beide Unternehmen haben mit Mordechay Maurice Ben-Moshe denselben Geschäftsführer und dieselbe Geschäftsadresse (Mittelstraße  11-13 in 40789 Monheim am Rhein)

Sollten Sie betroffen sein, sollten Sie sowohl der Preiserhöhung als auch der AGB-Änderung widersprechen und die Weiterbelieferung ihres Stroms und/oder Gas zu den vereinbarten Konditionen fordern.

Die Verbraucherzentrale hat für alle betroffenen Kunden einen Musterbrief verfasst, auf den wir von remind.me aus gerne verlinken. Nutzen Sie dieses Schreiben und schicken Sie es so schnell wie möglich los.

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