Kaum scheint sich der Energiemarkt etwas zu beruhigen, kommen Vermittler hervor, die ihr Glück an der Haustür versuchen wollen, um Verbrauchern neue Strom- oder Gasverträge anzudrehen. remind.me rät: Seien Sie vorsichtig und überlegen Sie gut, wem Sie Ihre Daten weitergeben.
Die Vorgehensweise ist nicht neu und wir haben bereits in der Vergangenheit darüber informiert. Aber dennoch scheint dieses Geschäft effektiv zu sein.
Die Vermittler machen oft nicht deutlich, dass sie einen Anbieterwechsel einleiten wollen. Sie fragen aber genau die dafür benötigten Daten ab. An der Haustür ist man unvorbereitet und dadurch empfänglicher für die Anpreisungen des Vertreters – und fällt darauf rein.
Kunden können Haustür-Verträge widerrufen
Die gute Nachricht für alle: Haustürgeschäfte können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Einzige Voraussetzung: Ihnen muss bewusst sein, dass Sie einem unseriösen Mitarbeiter auf den Leim gegangen sind.

Und falls Sie nicht über Ihr Recht zum Widerruf informiert wurden, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden – schreiben Sie also am besten einen Brief, in dem steht, dass Sie den Vertrag widerrufen.
Dubiose Energieanbieter locken aktuell aber auch am Telefon mit günstigen Tarifen und unter falschem Namen, um Verbraucher zum Wechsel zu bewegen.
Die Vorgehensweise bei dieser Masche
Nachdem der Anrufer einen ersten vertrauenswürdigen Eindruck gemacht hat, bewirbt er einen besonders günstigen Strom- oder Gastarif – und zwar mit einer SMS, die meistens noch während des Telefonats beim potenziellen Neukunden ankommt.
Wichtig: Wer auf eine solche SMS klickt und diese somit beantwortet, geht mitunter bereits einen Vertrag ein. Achten Sie deshalb ganz besonders darauf, wer der Absender ist und ob Sie den Wechsel wirklich durchführen wollen.
Weitere Verbraucher-Hinweise
- Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden
- Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn Kunden bei dabei gleichzeitig auch über ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß und formal richtig belehrt wurden
- Informieren Sie umgehend Ihren aktuellen Versorger und geben Sie ihnen eine Meldung, dass Sie nicht wechseln wollten
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