Die Strompreisebremse – remind.me beantwortet alle Fragen (Fotocredit: Adobe-stock)

Die Bundesregierung hat im Spätsommer 2022 die Strom- und Gaspreisbremse per Gesetz beschlossen, um die aktuell hohen Energiekosten für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern. Die Entlastungen gelten ab März – und zudem rückwirkend für Januar und Februar. remind.me sagt, was Sie alles über die Strompreisbremse wissen müssen.

Wer hat Anspruch auf die Preisbremsen?

Alle Verbraucher mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh Strom erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.

Das Kontingent in Höhe von 80 Prozent bezieht sich auf die aktuelle Verbrauchsprognose. Für Verbräuche darüber hinaus gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Wer mehr 30.000 kWh im Jahr je Entnahmestelle verbraucht, erhält 70 Prozent seines bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Wichtig: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier zusätzlich an.

Ab wann gilt die Bremse?

Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab diesem Monat zahlen Kunden den angepassten, monatlichen Abschlag.

Die Strompreisbremse tritt im März in Kraft und gilt auch rückwirkend (Foto: Stockfotos-MG/Fotolia

Da die Strompreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit dem Abschlag verrechnet. Das heißt: Im März wird Kunden der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar, März) gutgeschrieben.

Wichtig: Kunden müssen ihre monatlichen Abschläge nicht selbst anpassen – das übernehmen die Versorger für ihre Kunden!

Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Der monatliche Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel (1/12) des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Strompreisbremse wird der prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Für 80 Prozent des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh zukünftig 40 ct/kWh (brutto).  Für jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Großkunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh im Jahr je Entnahmestelle zahlen für 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 ct/kWh (netto). Das Kontingent in Höhe von 70 Prozent bezieht sich auf den Jahresverbrauch im Jahr 2021.

Wichtig: Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier zusätzlich an.

Hat es Auswirkungen auf die Strompreisbremse, wenn der Stromversorger gewechselt wird?

Wer 2023 den Stromanbieter wechselt, muss dem neuen Stromversorger eine Rechnungskopie des ursprünglichen Stromversorgers zukommen lassen, damit das Entlastungskontingentübernommen werden kann.

Erst dann kann die Entlastung weitergegeben werden. Sollte der Preis bei dem neuen Stromanbieter anders sein, verändert sich zwar der Entlastungsbetrag, jedoch nicht das Entlastungskontingent.

Lohnt sich Stromsparen mit der Strompreisbremse überhaupt noch?

Stromsparen ist durch die Strompreisbremse nicht weniger sinnvoll. Denn wer weniger als 80 oder 70 Prozent seines bisherigen Stromverbrauchs verbraucht, zahlt für den vollen Anteil den niedrigeren Preis.

Erfahren Sie hier alles über die Gaspreisbremse!

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