
Ausgerechnet bei Studierenden hapert es mit der Auszahlung der Energiepauschale, die jeder Studierende oder Fachschüler erhalten soll, um die gestiegenen Energiekosten etwas abzufangen. Bereits im September 2022 hatte die Ampelkoalition die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Aber so einfach, wie anfangs geäußert, funktioniert die Auszahlung der Einmalzahlung nicht. Denn die Studierenden benötigten für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung.
Bei dieser Personengruppe wurde nämlich, anders als bei Rentnern und Berufstätigen, mit dem Online-Antrag eine zusätzliche Hürde geschaffen.
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die Energiepreispauschale beantragen können
Auf einem extra neu geschaffenen Online-Portal sollte es an sich ganz einfach für rund 3,5 Millionen Studierende sein, die Energiepauschale beantragen zu können.
Jetzt wird aber für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung benötigt – obwohl die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, dass es auch einen analogen Weg geben muss.
Folgende Gruppen können die Einmalzahlung beantragen
Studierende, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben
(Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur Fachschülerinnen und Fachschüler),
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen unter den genannten Voraussetzungen

Dazu Daniel Engelbarts, Mitgründer von remind.me und Verbraucherexperte: „Eigentlich sollten alle Studierenden die Einmalzahlung bereits im Winter erhalten. Wir nähern uns aber mit großen Schritten dem Frühling und das ist für viele, junge Menschen, die kaum finanzielle Rücklagen haben, sicherlich zu spät. Hier hätte die Politik ihr Versprechen aus dem September halten sollen.”
Wichtiges zur Einmalzahlung
- Sie muss nicht versteuert werden
- Neben der Einmalzahlung werden BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger durch gestiegene Fördersätze und einen höheren Wohnzuschlag sowie Heizkostenzuschüsse weiter entlastet
- Studierende, die erwerbstätig sind, können zudem die Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige erhalten.
- Auch BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger müssen die Einmalzahlung beantragen. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt.
- Auch eine Beurlaubung an der Ausbildungsstätte im Inland steht der Einmalzahlung nicht entgegen.
Hier können Studierende das BundID-Konto eröffnen.
Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist natürlich für Sie kostenlos.
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